Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung
SächsSozVmDAPVO§ 20 Prüfungsorgane
Stand: 26.08.2026
Prüfungsorgane sind
1. der Prüfungsausschuss,
2. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und
3. die Prüfungskommission.