Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet
SächsSorbKitaVO§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSorbKitaVO/2#abs-1 (1) Sorbische Kindertageseinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind Einrichtungen, in denen
1. Kinder mit sorbischer Muttersprache oder
2. Kinder, die die sorbische Sprache nicht oder nur ungenügend beherrschen, mit dem Ziel eines intensiven Erwerbs der sorbischen Sprache
betreut werden. (2) Zweisprachige Kindertageseinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind solche, in denen in mindestens einer Gruppe
1. ausschließlich Kinder gemäß Absatz 1 Nr. 1 oder 2 betreut werden oder
2. die Kinder sorbisch und deutsch sprechen, wobei die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder überwiegend in deutscher Sprache erfolgt.