Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Schulstatistikverordnung
SächsSchulStatVOAnlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)
Stand: 26.08.2026
Datenanforderung zur Schüler- und Absolventenprognose
Datenanforderung Schulart Trennung nach
Trägerschaft Trennung nach Schulen in öffentlicher Trägerschaft, darunter im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, und Schulen in freier Trägerschaft
Regionale Einheiten Trennung nach Sachsen insgesamt, Landkreisen und Kreisfreien Städten
Allgemeinbildende Schulen Trennung nach Schularten (Grundschulen, Oberschulen einschließlich Oberschulen+, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Schulen der besonderen Art gemäß § 63d Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes , Förderschulen, Freie Waldorfschulen) und Klassen- beziehungsweise Jahrgangsstufen einschließlich der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen sowie Klinik- und Krankenhausschulen insgesamt
Schulen des zweiten Bildungsweges Trennung nach Schularten (Abendoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs)
Berufsbildende Schulen Trennung nach Schularten (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien)
Abgängerinnen und Abgänger sowie Absolventinnen und Absolventen Trennung der Abgängerinnen und Abgänger sowie der Absolventinnen und Absolventen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges nach Abschlussarten
(ohne Hauptschulabschluss, darunter aus Förderschulen,
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Hochschulreife)
Schülerinnen und Schüler mit Schulfremdenprüfung werden bei den entsprechenden Schularten als Absolventinnen und Absolventen berücksichtigt.
Trennung der Abgängerinnen und Abgänger sowie der Absolventinnen und Absolventen an berufsbildenden Schulen insgesamt nach Schularten, darunter Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife und Hochschulreife