Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Polizeiorganisationsverordnung
SächsPolOrgVO§ 2 Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Die Polizeidienststellen sind für die Erfüllung der vollzugspolizeilichen Aufgaben zuständig. Dies beinhaltet auch die Kriminal- und Verkehrsprävention.