Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz
SächsNSG§ 1 Zweckbestimmung
Stand: 26.08.2026
Zweck des Gesetzes ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Gefahren des Passivrauchens. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf, den Tabakkonsum bei Kindern und Jugendlichen zu verringern.