Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Nachbarrechtsgesetz
SächsNRG§ 12 Bestimmung des Abstandes
Stand: 26.08.2026
Ein Abstand nach diesem Abschnitt ist die kürzeste waagerechte Entfernung zwischen der Grenze und der Mitte des Baumstammes, des Strauches, der Hecke oder des Rebstockes an der Stelle, an der die Pflanze aus dem Boden austritt.