Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Hebammengesetz

SächsHebG

§ 11 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 9. Juli 1997

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie

Dr. Hans Geisler

§ 10