Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung
SächsGarStellplVO§ 18 Brandmeldeanlagen
Stand: 01.09.2011
Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.