Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Finanzausgleichsgesetz
SächsFAGAnlage 2 (zu § 16 Absatz 2)
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 2 SächsFAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.