Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Dolmetschergesetz

SächsDolmG

Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Bestätigungsvermerk

Als allgemein beeidigte Übersetzerin/allgemein beeidigter Übersetzer für die … (Angabe der Sprache, für die sie oder er bestellt ist) Sprache erkläre ich, dass die vorstehende Übersetzung des mir … (im Original, in beglaubigter Abschrift, in Fotokopie und so weiter) vorgelegten, in … (Angabe der Sprache, in der das Dokument abgefasst ist) Sprache abgefassten Dokuments richtig und vollständig ist.

§ 17