Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische BAföG-Zuständigkeitsverordnung
SächsBAföGZuVO§ 1 Zuständigkeit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBAf%C3%B6GZuVO/1#abs-1 (1) Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau ist für Studentinnen und Studenten zuständig, die an den folgenden Hochschulen immatrikuliert sind:
1. Technische Universität Chemnitz,
2. Westsächsische Hochschule Zwickau – Hochschule für angewandte Wissenschaften,
3. Duale Hochschule Sachsen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBAf%C3%B6GZuVO/1#abs-2 (2) Das Studentenwerk Dresden ist für Studentinnen und Studenten zuständig, die an den folgenden Hochschulen immatrikuliert sind:
1. Technische Universität Dresden,
2. Hochschule für Bildende Künste Dresden,
3. Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden,
4. Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden – Hochschule für angewandte Wissenschaften,
5. Hochschule Zittau/Görlitz – Hochschule für angewandte Wissenschaften,
6. Palucca Hochschule für Tanz Dresden,
7. Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum,
8. Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBAf%C3%B6GZuVO/1#abs-3 (3) Das Studentenwerk Freiberg ist für Studentinnen und Studenten zuständig, die an den folgenden Hochschulen immatrikuliert sind:
1. Technische Universität Bergakademie Freiberg,
2. Hochschule Mittweida – Hochschule für angewandte Wissenschaften.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBAf%C3%B6GZuVO/1#abs-4 (4) Das Studentenwerk Leipzig ist für Studentinnen und Studenten zuständig, die an den folgenden Hochschulen immatrikuliert sind:
1. Universität Leipzig,
2. Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig,
3. Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig,
4. Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig – Hochschule für angewandte Wissenschaften.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsBAf%C3%B6GZuVO/1#abs-5 (5) Für Studentinnen und Studenten an Hochschulen nichtstaatlicher Träger ist zuständig im Dienststellenbezirk der Landesdirektion Sachsen
1. Chemnitz das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau,
2. Dresden das Studentenwerk Dresden,
3. Leipzig das Studentenwerk Leipzig.