Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Archivbenutzungsverordnung

SächsArchivBenVO

Anlage (zu § 8 Absatz 2)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Verzeichnis über die Gebühren des Sächsischen Staatsarchivs

(Gebührenverzeichnis)

Gebührenverzeichnis Nummer Gegenstand Gebühren

EUR

Nummer Gegenstand Gebühren

EUR

1 Mündliche oder schriftliche Auskünfte, die über einfache Auskünfte zu Art und Benutzbarkeit des einschlägigen Archiv- und Bibliotheksgutes hinausgehen, einschließlich der Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut 20,00 je angefangene Viertelstunde

Anmerkung:

Für Auskünfte über erfolglose Ermittlungen werden ebenfalls Gebühren erhoben.

2 Versendung von Archivgut für die Einsichtnahme außerhalb des Staatsarchivs 35,00 je Sendung

3 Anfertigung von Kopien durch die benutzende Person mit eigenen Geräten und Speichermedien gebührenfrei

4 Anfertigung von Kopien durch die benutzende Person an Geräten des Staatsarchivs

4.1 Grundgebühr 4,00 je Kalendertag

4.2 Anfertigung von Kopien durch Ausgabe als Datei

Speichermedien sind von der benutzenden Person selbst zu stellen. 0,15 je Aufnahme

4.3 Anfertigung von Kopien auf Normalpapier

A4 0,15 je Aufnahme

A3 0,30 je Aufnahme

5 Anfertigung von Kopien durch das Staatsarchiv auf Bestellung (außer audiovisuelles und elektronisches Archivgut)

5.1 Grundgebühr 4,00 je Antrag

5.2 Zuschlag für besonders vereinbarte Terminaufträge 30,00 je Antrag

5.3 Zuschlag für Sonderleistungen und erhöhten Arbeitsaufwand, z. B. durch größere Vorlagen als A3/Folio doppelt 17,00 je angefangene Viertelstunde

5.4 Anfertigung von Kopien von Originalarchivgut, Ausgabe als

Datei – einfache Qualität, z. B. zum Lesen und Ansehen 0,40 je Aufnahme

Datei – hochwertige Qualität, z. B. zur Weiterverarbeitung 7,00 je Aufnahme

Normalpapier A4 – schwarz/weiß 0,40 je Aufnahme

Normalpapier A3 – schwarz/weiß 0,80 je Aufnahme

Normalpapier A4 – farbig 0,80 je Aufnahme

Normalpapier A3 – farbig 1,60 je Aufnahme

Bereitstellung eines Datenträgers 3,00 je Datenträger

5.5 Anfertigung von Kopien von mikroverfilmtem oder digitalisiertem Archivgut, Ausgabe als

Datei 0,40 je Aufnahme

Normalpapier A4 – schwarz/weiß 0,40 je Aufnahme

Normalpapier A3 – schwarz/weiß 0,80 je Aufnahme

Normalpapier A4 – farbig 0,80 je Aufnahme

Normalpapier A3 – farbig 1,60 je Aufnahme

Bereitstellung eines Datenträgers 3,00 je Datenträger

6 Anfertigung von Kopien von audiovisuellem Archivgut durch das Staatsarchiv auf Bestellung

6.1 Grundgebühr 4,00 je Antrag

6.2 Zuschlag für besonders vereinbarte Terminaufträge 30,00 je Antrag

6.3 Zuschlag für Sonderleistungen und erhöhten Arbeitsaufwand, z. B. Farbkorrekturen, Synchronisieren des Tons 17,00 je angefangene Viertelstunde

6.4 Anfertigung von Kopien von Schallarchivgut durch Ausgabe als

Datei – einfache Qualität, z. B. zum Anhören 20,00 je angefangene Viertelstunde Laufzeit

Datei – hochwertige Qualität, z. B. zur Weiterverarbeitung 60,00 je angefangene Viertelstunde Laufzeit

Bereitstellung eines Datenträgers 3,00 je Datenträger

Anmerkung:

Wenn die Übergabe an die benutzende Person nicht durch elektronischen Versand oder auf einem vom Staatsarchiv gestellten Datenträger erfolgt, sind andere Speichermedien von der benutzenden Person zu stellen.

6.5 Anfertigung von Kopien von Bewegtbild- und multimedialem Archivgut durch Ausgabe als

Datei – einfache Qualität, z. B. zum Anhören und Ansehen 20,00 je angefangene Viertelstunde Laufzeit

Datei – hochwertige Qualität, z. B. zur Weiterverarbeitung 60,00 je angefangene Viertelstunde Laufzeit

Bereitstellung eines Datenträgers 3,00 je Datenträger

Anmerkung:

Wenn die Übergabe an die benutzende Person nicht durch elektronischen Versand oder auf einem vom Staatsarchiv gestellten Datenträger erfolgt, sind andere Speichermedien von der benutzenden Person zu stellen.

7 Anfertigung von Kopien von elektronischem Archivgut durch das Staatsarchiv auf Bestellung (außer audiovisuelles Archivgut)

7.1 Grundgebühr 4,00 je Antrag

7.2 Zuschlag für vereinbarte Terminaufträge 30,00 je Antrag

7.3 Zuschlag für Sonderleistungen und erhöhten Arbeitsaufwand, z. B. Umformatierung auf anderes Dateiformat, Teilausgabe eines Archivinformationspakets (AIP) 17,00 je angefangene Viertelstunde

7.4 Anfertigung elektronischer Kopien ohne Datenbearbeitung durch Ausgabe als Datei 17,00 je AIP

Bereitstellung eines Datenträgers 3,00 je Datenträger

7.5 Anfertigung elektronischer Kopien mit Datenbearbeitung durch Ausgabe als Datei 17,00 je AIP

zuzüglich Zuschlag nach Nr. 7.3

Bereitstellung eines Datenträgers 3,00 je Datenträger

§ 12