Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Auslandsreisekostenverordnung
SächsARKVO§ 4 Inkrafttreten
Stand: 31.07.2015
Für § 4 SächsARKVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.