Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
SächsAPOBauMSt§ 28 Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
Wurde mit dem Vorbereitungsdienst vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen, sind darauf die Regelungen der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen vom 13. September 2022 (SächsGVBl. S. 640) weiterhin anzuwenden.