Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Amtsarztkursverordnung
SächsAAKVOAnlage (zu § 5 Abs. 1 und § 13 Abs. 6)
Stand: 26.08.2026
Für Anlage SächsAAKVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.