Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung
SäHO§ 86 Inhalt der Vermögensrechnung
Stand: 26.08.2026
In der Vermögensrechnung sind der Bestand des Vermögens und der Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres und der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.