Art 28 Zeitliche Anwendbarkeit
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 93
Nach Gewicht
- BAG, 25.02.2015 – 5 AZR 962/13 (A)Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Anwendbarkeit der EGV 593/2008
- LG Ulm, 22.05.2017 – 4 O 66/13
- EuGH, 18.10.2016 – C-135/15Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen: Zeitlicher Anwendungsbereich der Rom I-Verordnung auf Altverträge und Berücksichtigung drittstaatlicher Eingriffsnormen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- ArbG Ulm, 11.12.2014 – 2 Ca 268/14
- BGH, 18.03.2020 – XII ZB 380/19Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines BrautgabeversprechensZitiert von 4
- BGH, 08.02.2018 – IX ZR 92/17Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendung des allgemeinen oder des besonderen Insolvenzstatuts für die Anfechtung von Rechtshandlungen bei einem Vertrag über ein dingliches Recht an einem unbeweglichen Gegenstand; anwendbares Recht für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Vertrags; Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts bei Anwendbarkeit ausländischen Insolvenzanfechtungsrechts; kollusives Zusammenwirken zum Zweck einer sogenannten FirmenbestattungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 30.07.2026 – 2 AZR 96/24Annahmeverzugslohn - Abbedingung - RechtswahlZitiert von 3
- BAG, 30.07.2026 – 2 AZR 99/24Annahmeverzugslohn - Abbedingung - RechtswahlZitiert von 1
- BAG, 30.07.2026 – 2 AZR 102/24Annahmeverzugslohn - Abbedingung - RechtswahlZitiert von 1
93 Entscheidungen zu Art 28 Rom I-VO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 28 Rom I-VO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden.