Art 20 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Stand: 03.07.2026
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- BGH, 08.02.2018 – IX ZR 92/17Grenzüberschreitende Insolvenz: Anwendung des allgemeinen oder des besonderen Insolvenzstatuts für die Anfechtung von Rechtshandlungen bei einem Vertrag über ein dingliches Recht an einem unbeweglichen Gegenstand; anwendbares Recht für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Vertrags; Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts bei Anwendbarkeit ausländischen Insolvenzanfechtungsrechts; kollusives Zusammenwirken zum Zweck einer sogenannten FirmenbestattungZitiert von 1
- LG Limburg a.d. Lahn, 03.11.2020 – 4 O 317/19Zitiert von 1
- LG Frankfurt am Main, 23.08.2019 – 2-04 O 214/18
- OLG Hamburg, 04.05.2017 – 6 U 133/16
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Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.