Gesetze / Landesrecht Brandenburg / RkZÜVMdJEV · GVBl.II/15, [Nr. 68]

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz für die Berechnung und Zahlung von Reise- und Umzugskosten, die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld, die Unfallfürsorgeangelegenheiten sowie den Ersatz von Sachschäden auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MdJEV - RkZÜVMdJEV)

4 Normen · Ausgangsfassung vom 15.12.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Übertragung von Aufgaben
  2. § 2 Vertretung bei Klagen
  3. § 3 Übergangsvorschrift
  4. § 4

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    07.04.2017 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. April 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 21])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    29.06.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.06.2016, Artikel 3

    § 1 geändert

    GVBl. II 2016, Nr. 33

  3. Historischer Änderungsnachweis

    29.06.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.06.2016, Artikel 1

    § 1 geändert

    GVBl. II 2016, Nr. 33

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).