Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekosten-Umzugskosten-Trennungsgeldzuständigkeitsübertragungsverordnung MIK
RkUkTrZÜVMIK§ 1 Übertragung von Aufgaben
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RkUkTrZ%C3%9CVMIK/1#abs-1 (1) Die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales für die Berechnung und Zahlung von Reise- und Umzugskosten im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RkUkTrZ%C3%9CVMIK/1#abs-2 (2) Die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach § 63 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.
Einzelnorm