Gesetze / Tuberkulose-Verordnung
RindTbV§ 2
Stand: 10.06.2019
Impfungen gegen die Tuberkulose des Rindes und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.