Gesetze / Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung
RindFlSoErstV 1994§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung
in der jeweils geltenden Fassung.
Änderungsverlauf
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04.07.2008 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2008 (BGBl. I 1227)
BGBl. 2008 I S. 1227
BGBl. 2008 I S. 1227
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