Gesetze / Gesetz zu dem Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall

RheinfallVtrG CHE

Art 5

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RheinfallVtrG%20CHE/5#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RheinfallVtrG%20CHE/5#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 sowie das Schlußprotokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 4