Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersV§ 9.04 Anrechnung von Fahrzeiten
Stand: 10.06.2019
Die Fahrzeit und die Streckenfahrten, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung geleistet wurden, werden nach Maßgabe der bisherigen Vorschriften angerechnet.