Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersV§ 3.01 Beschreibung der Befähigungen
Stand: 10.06.2019
Zu den Besatzungsmitgliedern gehören die Decksmannschaft und das Maschinenpersonal. Mitglieder der Decksmannschaft sind der Decksmann, Leichtmatrose (Schiffsjunge), Matrose, Bootsmann, Steuermann und der Schiffsführer. Das Maschinenpersonal besteht aus dem Maschinisten.