Gesetze / Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung
RevierjagdMeisterPrV§ 4 Anforderungen und Prüfungsinhalte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RevierjagdMeisterPrV/4#abs-1 (1) Im Prüfungsteil Jagdbetrieb, Jagd- und Wildtiermanagement und Dienstleistungen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
und dabei den Einsatz von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Waffen, Optik, Munition und Betriebseinrichtungen sowie von Betriebs- und Arbeitsstoffen zu planen, zu organisieren, durchzuführen, zu kontrollieren und zu beurteilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RevierjagdMeisterPrV/4#abs-2 (2) Bei der Prüfung soll der Prüfling auch zeigen, dass er die entsprechenden Maßnahmen unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, der Anforderungen des Marktes, der Land- und Forstwirtschaft, berufsbezogener Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tier- und Artenschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, der Nachhaltigkeit, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes sowie der Qualitätssicherung als Führungskraft durchführen kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RevierjagdMeisterPrV/4#abs-3 (3) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte: