Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / RepTVVO · GV. NRW. S. 454

Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs

2 Normen · Ausgangsfassung vom 27.04.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Repräsentative Tarifverträge
  3. § 2 Inkrafttreten
  4. Schlussformel
  5. Anlage 1 Anlage

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. März 2026 (GV. NRW. S. 197)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    08.08.2024 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 25.07.2024

    GV. NRW. S. 477

  3. Historischer Änderungsnachweis

    26.08.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 09.08.2023

    GV. NRW. S. 1052

  4. Historischer Änderungsnachweis

    01.04.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.03.2023

    GV. NRW. S. 205

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).