Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz

RennwLottG

§ 31 Steuerentstehung

Stand: 01.07.2021

Bund

Die Lotteriesteuer entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts. Bei Klassenlotterien entsteht die Steuer mit Beginn der jeweiligen Klasse, wenn das Teilnahmeentgelt vor diesem Zeitpunkt geleistet wurde.

§ 30 § 32