Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG§ 31 Steuerentstehung
Stand: 01.07.2021
Die Lotteriesteuer entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts. Bei Klassenlotterien entsteht die Steuer mit Beginn der jeweiligen Klasse, wenn das Teilnahmeentgelt vor diesem Zeitpunkt geleistet wurde.