Gesetze / Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
RechVersV§ 49 Sonstige Steuern
Stand: 10.06.2019
Im Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag oder um die Feuerschutzsteuer handelt.