Gesetze / Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung RechPensV § 33 Sonstige Steuern Stand: 10.06.2019 Bund Im Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt.