Gesetze / Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung
RechPensV§ 29 Erträge aus Kapitalanlagen
Stand: 10.06.2019
Als "Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" sind auch die kalkulatorischen Mieten für die eigengenutzten Grundstücke und Bauten auszuweisen.