Gesetze / Reichsvermögen-Gesetz
RVermG§ 8 Unübertragbare Vermögensrechte
Stand: 10.06.2019
Unter die §§ 1 bis 6 fallen auch Vermögensrechte, die durch Gesetz für unübertragbar oder nur auf Grund besonderer Vereinbarung für übertragbar erklärt worden sind.