Gesetze / Ausschussmitglieder-Verordnung

AMV

§ 7 Reisekosten für Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Vorsitzende und die weiteren unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Der Anspruch richtet sich gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss.

§ 6 § 8