Gesetze / Ausschussmitglieder-Verordnung
AMV§ 7 Reisekosten für Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses
Stand: 10.06.2019
Der Vorsitzende und die weiteren unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Der Anspruch richtet sich gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss.