Gesetze / Reichsversicherungsordnung RVO (XXXX) §§ 40 bis 55 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 40 bis 55 RVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 40 bis 55 RVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm