Gesetze / Reichsversicherungsordnung RVO (XXXX) §§ 36 bis 38 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 36 bis 38 RVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 36 bis 38 RVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm