Gesetze / Reichsversicherungsordnung RVO (XXXX) §§ 377 bis 379 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 377 bis 379 RVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 377 bis 379 RVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm