Gesetze / Reichsversicherungsordnung RVO (XXXX) §§ 118 bis 121 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 118 bis 121 RVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 118 bis 121 RVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm