Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / RVGrVO · GV. NRW. S. 312
Verordnung über die für den Erlass von Rahmenvorgaben im Hochschulbereich geltenden Grundsätze
5 Normen · ausgefertigt 20.03.2015 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Allgemeine Regelungen
- § 2 Verhältnis zu eigenen und gemeinsamen Hochschulaufgaben
- § 3 Rahmenvorgaben im Bereich der Personalverwaltung und der Aufgaben der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
- § 4 Rahmenvorgaben im Bereich der Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheitensowie des Gebühren-, Kassen- und Rechnungswesens
- § 5 Inkrafttreten, Berichtswesen