Gesetze / Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerausbildungsverordnung
RSMAusbV§ 12 Prüfungsbereich Kundenauftrag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RSMAusbV/12#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Kundenauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RSMAusbV/12#abs-2 (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RSMAusbV/12#abs-3 (3) Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entsprechen soll, durchführen und die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RSMAusbV/12#abs-4 (4) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 21 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.