Gesetze / Bekanntmachung über das deutsch-griechische Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts
RHiGRCAbkBek(XXXX)
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RHiGRCAbkBek/(xxxx)#abs-1 (1) ...
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RHiGRCAbkBek/(xxxx)#abs-2 (2) ... Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29 Abs. 3 am 17. Juli 1939 in Kraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RHiGRCAbkBek/(xxxx)#abs-3 (3) Zur Ausführung des Abkommens ist die Verordnung vom 31. Mai 1939 zur Ausführung des deutsch-griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts (Reichsgesetzbl. II S. 847) erlassen worden.