Gesetze / Landesrecht Bayern / Rechnungshofgesetz
RHGArt 13 Stellung und Aufgaben
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RHG/13#abs-1 (1) Die Rechnungsprüfungsämter sind dem Obersten Rechnungshof nachgeordnete Behörden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RHG/13#abs-2 (2) Der Oberste Rechnungshof weist den Rechnungsprüfungsämtern jeweils für ein Geschäftsjahr die Prüfungsaufgaben zu. Die Rechnungsprüfungsämter führen diese für den Obersten Rechnungshof unter seiner Oberleitung und nach seinen Weisungen nach Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung durch.
[Amtl. Anm.:] BayRS 630-1-F