Gesetze / Landesrecht Bayern / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
RBeitrStV§ 10a Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden
Stand: 27.08.2026
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.