Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 1.–12. April 2005
RAPrAStVSuedEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern und
der Freistaat Sachsen
schließen nachstehenden Staatsvertrag: