Gesetze / Dreizehntes Rentenanpassungsgesetz
13. RAG§ 20
Stand: 10.06.2019
Die Vorschrift des § 15 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1970, die übrigen Vorschriften treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Dreizehntes Rentenanpassungsgesetz
13. RAGStand: 10.06.2019
Die Vorschrift des § 15 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1970, die übrigen Vorschriften treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.