Gesetze / Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker
PsychKVVerbG(XXXX) Art 1 bis 3
Stand: 10.06.2019
Für (XXXX) Art 1 bis 3 PsychKVVerbG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.