Gesetze / Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

PreisLS

Nr 48 Verrechnung

Stand: 12.04.2022

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-48#abs-1 (1) Das allgemeine Unternehmerwagnis wird im kalkulatorischen Gewinn abgegolten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-48#abs-2 (2) Für die Einzelwagnisse können kalkulatorische Wagniskosten (Wagnisprämien) in der Kostenrechnung angesetzt werden. Betriebsfremde Wagnisse sind außer Betracht zu lassen. Soweit Wagnisse durch Versicherungen gedeckt oder eingetretene Wagnisverluste in anderen Kostenarten abgegolten sind, ist der Ansatz von Wagniskosten nicht zulässig.