Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung
PrVProfV§ 4 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2008 in Kraft.