Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung

PrVProfV

§ 2 Nachprüfungsverfahren und verwaltungsgerichtliche Verfahren

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für Stellungnahmen zur Bewertung schriftlicher oder mündlicher Prüfungsleistungen im Rahmen von Nachprüfungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden die für die ursprüngliche Bewertung angefallenen Vergütungen gewährt.

§ 1 § 3