Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Milcherzeugnisse

PrLagerhBeihV

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter, Rahm, lagerfähigen Käsesorten und Magermilchpulver.

§ 2