Gesetze / Landesrecht Bayern / Prüfungsgebühren-Verordnung StMELF
PrGebV StMELF§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
In den Bereichen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Hauswirtschaft werden für die Abnahme von Prüfungen von Personen Gebühren nach dieser Verordnung erhoben, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen.